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Fossilien & Mineralien

Mineralien sammeln in Österreich: Landesrecht und Nationalpark

Kein Schatzregal, aber neun Naturschutzgesetze: In Österreich entscheidet das Bundesland, mit welchem Werkzeug man sammeln darf und welche Funde gemeldet werden.

Sachgebiet
Rechtslage AT
Länder
7 von 9 ausgewertet
Geprüft
06.10.2026
Terrassierte Abbaustufen am steirischen Erzberg vor Bergkulisse
Erzberg, Steiermark: Führungen ja, Sammeln für Besucher nein.

Fossilien sind in Österreich keine Denkmäler

Das österreichische Denkmalschutzgesetz schützt von Menschen geschaffene Gegenstände (§ 1 DMSG). Fossilien und Mineralien fallen nicht darunter, und ein Schatzregal kennt Österreich nicht. Wer archäologische Funde macht, muss sie dem Bundesdenkmalamt melden (§ 8); gezieltes Suchen danach ist ohne Bewilligung verboten (§ 10).

Auch das Mineralrohstoffgesetz greift beim Hobbysammeln nicht: Laut Finanzministerium gilt es nicht für das Sammeln von Handstücken für mineralogische Sammlungen. Bestehende Bergbauberechtigungen anderer sind aber zu beachten, und die Zustimmung des Grundeigentümers braucht es immer.

Mineralien sammeln: Regeln je Bundesland

BundeslandWas gilt?EinzelheitenQuelle
KärntenMineraliensammelausweis nötigSammeln mit Hammer, Meißel oder Grabwerkzeug nur mit Mineraliensammelausweis der Bezirksverwaltungsbehörde – nicht in Kernzonen der Nationalparks und nicht, wo der Grundeigentümer es untersagt. Maschinen und Sprengmittel sind verboten (§ 43 K-NSG 2002).Quelle
NiederösterreichBedeutende Funde binnen 2 Wochen meldenMaschinen, Spreng- und chemische Mittel sind verboten. Bedeutende Funde binnen zwei Wochen der Landesregierung melden und vor einer Weitergabe dem NÖ Landesmuseum zum Erwerb anbieten (§ 19 NÖ NSchG 2000).Quelle
OberösterreichRegel geändert – bitte nachfragenDie bisherige Bestimmung zum Schutz von Mineralien und Fossilien (§ 33 Oö. NSchG 2001) ist laut Rechtsdatenbank seit 28.11.2025 entfallen. Den aktuellen Stand bitte bei der Bezirkshauptmannschaft erfragen.Quelle
SalzburgBedeutende Funde binnen 1 Woche anzeigenMit einfachem Handwerkzeug außerhalb von Schutzgebieten bewilligungsfrei. Bedeutende Funde binnen einer Woche der Landesregierung anzeigen und vor einer Weitergabe dem Land zum Erwerb anbieten (§ 28 NSchG). Im Nationalpark gelten strengere Regeln.Quelle
SteiermarkHandwerkzeug zulässigWissenschaftlich bedeutsame Mineralien und Fossilien dürfen nicht mutwillig zerstört werden; Maschinen, Spreng- und chemische Mittel sind verboten (§ 20 StNSchG 2017). Zustimmung des Grundeigentümers einholen.Quelle
TirolHammer und Meißel zulässigEinfache Handwerkzeuge wie Hammer und Meißel sind zulässig, mechanische Geräte und Sprengmittel verboten. Fundstelle danach wiederherstellen (§ 28 TNSchG 2005). Zustimmung des Grundeigentümers einholen.Quelle
VorarlbergNur HandwerkzeugSeltene Minerale und Fossilien dürfen nicht mutwillig zerstört werden; technische, Spreng- und chemische Hilfsmittel sind verboten (§ 15 GNL). Zustimmung des Grundeigentümers einholen.Quelle

Mehrere Texte nach Wiedergaben in Rechtsdatenbanken (jusline, gesetzefinden), weil das Rechtsinformationssystem des Bundes am Prüftag nicht erreichbar war. Wien und Burgenland noch nicht ausgewertet.

Nationalpark Hohe Tauern: Mineraliensammeln nach Zonen

LandesteilKernzoneAußenzone
SalzburgSammeln seit 1984 verboten; Ausnahme nur für Teilnehmer des Projekts „Mineraliendokumentation in den Hohen Tauern“. Suchen ohne Werkzeug ist erlaubt.Bewilligung nötig für mehr als Handhammer und Meißel bis 30 cm, auf bewirtschafteten Almen und bis 50 m beiderseits markierter Wege.
KärntenSammeln mit Werkzeug nicht erlaubt.Mit Mineraliensammelausweis der Bezirksverwaltungsbehörde.
TirolEigene Nationalparkregel nicht bestätigt – vor Ort bei der Nationalparkverwaltung fragen.Tiroler Naturschutzgesetz: Hammer und Meißel zulässig.

In Sonderschutzgebieten wie der Gamsgrube ist jeder Eingriff verboten.

Wörter, die man in Österreich kennen sollte

Strahler
Mineraliensammler im Hochgebirge
Mineraliensammelausweis
Kärntner Ausweis für das Sammeln mit Handwerkzeug
Bezirkshauptmannschaft
entspricht etwa dem Landratsamt
Versteinerung
in Gesetzestexten oft statt „Fossil“
Sackerl
Tüte – etwa für Funde in der Fossilienwelt Weinviertel
Jänner
Januar, auch in Öffnungszeiten