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Fossilien & Mineralien

Häufige Fragen zum Sammeln

Zehn kurze Antworten – vom Behalten eines Fundes bis zum Sammelausweis in Kärnten.

Sachgebiet
Fragen
Anzahl
10
Geprüft
06.10.2026

Fragen zum Fossilien- und Mineraliensammeln

Darf ich Fossilien, die ich finde, behalten?

Meist ja, wenn der Eigentümer zustimmt und der Fund nicht bedeutend ist. In mehreren deutschen Bundesländern gehören wissenschaftlich bedeutende Fossilien dem Land, etwa in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In Hobbysteinbrüchen entscheidet der Betreiber, oft nach dem Vorzeigen. Details auf der Seite Deutschland.

Gibt es in Österreich ein Schatzregal?

Nein. Fossilien und Mineralien sind nach § 1 Denkmalschutzgesetz keine Denkmale, weil sie nicht von Menschen geschaffen sind. Es gelten die Naturschutzgesetze der Bundesländer. Mehr auf der Seite Österreich.

Brauche ich in Österreich einen Sammelausweis?

In Kärnten ja: Sammeln mit Hammer, Meißel oder Grabwerkzeug ist nur mit Mineraliensammelausweis der Bezirksverwaltungsbehörde erlaubt. In den anderen Bundesländern genügt einfaches Handwerkzeug, Salzburg und Niederösterreich verlangen aber die Meldung bedeutender Funde.

Darf ich im Nationalpark Mineralien sammeln?

In der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern in der Regel nicht. Im Salzburger Teil ist Sammeln dort seit 1984 verboten, Ausnahmen gibt es nur für Teilnehmer eines Dokumentationsprojekts. In der Außenzone gelten Regeln zu Werkzeuggröße, Almen und Wegen. Siehe Hohe Tauern.

Darf ich am Strand von Rügen Feuersteine und Belemniten mitnehmen?

Im Nationalpark Jasmund nicht. Die Nationalparkverordnung verbietet, Bodenbestandteile zu entnehmen – das gilt auch für den Geröllstrand zwischen Sassnitz und Lohme, den man betreten darf. Halten Sie außerdem Abstand zur Steilküste, sie bricht immer wieder ab.

Darf ich in einem stillgelegten Steinbruch sammeln?

Nur mit Erlaubnis des Eigentümers. Auch stillgelegte Brüche sind Privatgelände, oft mit Absturzgefahr, und manche stehen unter Naturschutz. Das Betretungsrecht der freien Landschaft deckt das Sammeln dort nicht.

Wo kann ich mit Kindern Fossilien suchen?

Gut geeignet sind Besuchersteinbrüche mit Werkzeugverleih, etwa in Solnhofen, am Blumenberg bei Eichstätt, in Holzmaden und Ohmden, sowie die Haibucht der Fossilienwelt Weinviertel. Die Übersicht steht im Setzkasten.

Was tue ich bei einem großen oder seltsamen Fund?

Nicht weiter freilegen, nichts abbrechen. Fundlage fotografieren, Koordinaten notieren und die Denkmalschutzbehörde, die Gemeinde oder ein Naturkundemuseum informieren. Viele Gesetze verlangen, dass die Fundstelle einige Tage unverändert bleibt.

Welches Werkzeug brauche ich?

Geologenhammer, Meißel, Schutzbrille, Handschuhe und Einpackmaterial; in Steinbrüchen und unter Felswänden einen Helm. Hammer und Meißel kann man in vielen Besuchersteinbrüchen ausleihen. Mehr auf der Seite Praxis.

Wie beschrifte ich meine Funde?

Mit Objekt, Fundort, Schicht, Datum und Finder, dazu einer Nummer, die auch auf dem Stück steht. Die Etikett-Werkstatt setzt das Etikett und zeigt den passenden Rechtshinweis.

Kurzantworten ohne Gewähr, Stand 06.10.2026. Quellen auf den Seiten zu den Regeln.